Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

1.  Vertragsgegenstand

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die im Lieferschein einzeln aufgeführten Geräte oder Pakete. Ein Vertrag mit DOH Sounds & Lights, Dino Oliver Henrich, gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber unser Angebot mündlich, schriftlich oder per E-Mail annimmt, dem Auftraggeber auf seine Bestellung ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Auftragsbestätigung schriftlich per Post oder E-Mai zugeht oder DOH Sounds & Lights, Dino Oliver Henrich, mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Veranstaltungsort und endet mit der Abholung der Geräte durch den Vermieter. Verzögert sich der Abbau und somit die Abholung durch Verschulden des Mieters über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, kann der Mietpreis entsprechend nachberechnet werden. Die Mindestmietzeit beträgt 24 Stunden (= 1 Tag).

3. Gefahrenübergang

Der Gefahrenübergang tritt bei Anlieferung ein und erlischt bei Rückgabe oder Abholung durch den Vermieter.

4. Gebrauch der Mietsache

Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt des Mietgegenstandes verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. So wird das Equipment etwa nicht in Außenbereichen im Regen verwendet etc. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung des Mietgegenstandes.

5. Haftung und Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Equipment im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, den fehlerhaften Mietgegenstand austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Fälle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind aus der Haftungsbegrenzungsklausel ausgenommen.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges, der zufälligen Beschädigung sowie des Diebstahles trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Mieter hat alle Schäden zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht. Bei Veranstaltungen im Freien garantiert der Auftraggeber einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung. Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände und zum Auftrittsort sollte einen festen Untergrund haben, mindestens 3 m breit und 2,9 m hoch sein. Der Auftraggeber trägt Sorge für einen Parkplatz (Transporter) in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes. Die technischen Anforderungen sind fester Bestandteil des Vertrages.

7. Lizenzen

Dem Mieter wird eine zeitlich auf die Mietdauer befristete Lizenz erteilt, um die auf den Geräten installierte Software zu nutzen.

8. Rücktritt des Mieters

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters kann generell nur schriftlich per Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs bei DOH Sounds & Lights gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Stornokosten:

Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% der vereinbarten Mietsumme
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% der vereinbarten Mietsumme
Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75% der vereinbarten Mietsumme
Rücktritt bis 3 Tage vor Mietbeginn: 100% der vereinbarten Mietsumme

Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter mindert den vereinbarten Mietpreis nicht. Auch alle möglichen Rücktritte oder vorzeitige Beendigungen des Mietverhältnisses in Zusammenhang mit COVID mindern nicht den vereinbarten Mietpreis. Sollte es, nach Absagen einer Veranstaltung, durch den Auftraggeber zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen (Terminverlegung), werden die Stornokosten gesondert geregelt. Bei einer beidseitig bestätigten Terminverlegung entfallen die Fristen für Stornierungen. Der Auftraggeber hat die Begleichung der vereinbarten Gage bzw. Mietgebühr vertragsgemäß in voller Höhe bis zum vereinbarten Ersatztermin zu begleichen.

9. Rücktritt seitens DOH Sounds & Lights

DOH Sounds & Lights ist berechtigt den Vertrag, ohne Angabe von Gründen, 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu kündigen. Ein Rücktritt durch DOH Sounds & Lights ab dem 59. Tag, ist nur möglich durch: Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie eines des engagierten Künstler (wegen emotionaler Betroffenheit), betriebsbedingten Gründen, höhere Gewalt oder technisch bedingten Ausfällen (bei Nutzung von gestelltem Equipment Dritter). In diesem Falle (außer bei Tod), wird sich DOH Sounds & Lights nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nach bestem Gewissen um passenden Ersatz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bemühen. Sämtliche dadurch entstehende Kosten werden von DOH Sounds & Lights, Dino Oliver Henrich, übernommen.

10. Rechte Dritter

Der Mieter hat das Equipment von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages das vermietete Equipment dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

11. Lieferfristen

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Es gelten die Lieferfristen im jeweiligen Angebot. Die Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und beginnen mit Eingang der nach Angebot vereinbarten Vorauszahlung. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

12. Zahlung

Der Mietpreis ist nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug per Vorkasse, bar oder per verfügbarer Zahlungsmethoden unter Angabe der Auftrags-/Vertragsnummer zu bezahlen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen kann der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat das gemietete Equipment auf seine Kosten und Gefahr nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand an einen Vertreter des Unternehmens DOH Sounds & Lights, Dino Oliver Henrich, zurückzugeben. Die Rückgabe ist erst bei Abgabe aller Mietgegenstände an DOH Sounds & Lights, Dino Oliver Henrich, abgeschlossen. DOH Sounds & Lights, Dino Oliver Henrich, behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor. Eine erste Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

14. Verspätete Rückgabe der Mietsache

Bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird der Mietgegenstand nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

15. Schlussbestimmung

Mündliche Nebenverabredungen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese Allgemeinen Mietbedingen gelten für alle Mietleistungen von DOH Sounds & Lights, Dino Oliver Henrich, ab dem Stand dieser Mietbedingungen.

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